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   VG München, 29.08.2002 - M 24 K 02.2483   

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VG München, 29.08.2002 - M 24 K 02.2483 (https://dejure.org/2002,65586)
VG München, Entscheidung vom 29.08.2002 - M 24 K 02.2483 (https://dejure.org/2002,65586)
VG München, Entscheidung vom 29. August 2002 - M 24 K 02.2483 (https://dejure.org/2002,65586)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Es genügt also, dass sich die Aktivitäten des Personenzusammenschlusses gegen einzelne dieser Menschenrechte richten, dazu zählen neben der Menschenwürde - die ohnehin zu den zentralen Grundprinzipien zählt - auch die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), vgl. VG München Urteil vom 29. August 2002 - M 24 K 02.2483 -, juris Rn. 34; Roth, a.a.O., § 4 BVerfSchG Rn. 51.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Es genügt also, dass sich die Aktivitäten des Personenzusammenschlusses gegen einzelne dieser Menschenrechte richten, dazu zählen neben der Menschenwürde - die ohnehin zu den zentralen Grundprinzipien zählt - auch die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), vgl. VG München Urteil vom 29. August 2002 - M 24 K 02.2483 -, juris Rn. 34; Roth, a.a.O., § 4 BVerfSchG Rn. 51.
  • VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Es genügt also, dass sich die Aktivitäten des Personenzusammenschlusses gegen einzelne dieser Menschenrechte richten, dazu zählen neben der Menschenwürde - die ohnehin zu den zentralen Grundprinzipien zählt - auch die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), vgl. VG München Urteil vom 29. August 2002 - M 24 K 02.2483 -, juris Rn. 34; Roth, a.a.O., § 4 BVerfSchG Rn. 51.
  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RO 5 K 17.1402

    Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Wachpersonalbewerbers

    Mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist jedoch neben der Einführung eines islamistischen oder salafistischen Staats- und Gesellschaftssystems (BVerwGE 122, 182 [189]; VGH München GewArch 2003, 493 [494]; VGH Mannheim NVwZ 2017, 1212 [1215]; VG München Urt. v. 29.8.2002 - M 24 K 02.2483, juris, Rn. 35 ff.) auch die Etablierung eines islamischen Gottesstaates (BVerwGE 135, 302 Rn. 19; 141, 100 Rn. 28; BVerwG NVwZ 2003, 986 [988 f.]; VGH München Urt. v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449, juris, Rn. 35 und Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, § 4 Rn. 56 m.w.N.).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20

    AfD: Einstufung der JA

    Es genügt also, dass sich die Aktivitäten des Personenzusammenschlusses gegen einzelne dieser Menschenrechte richten, dazu zählen neben der Menschenwürde - die ohnehin zu den zentralen Grundprinzipien zählt - auch die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), vgl. VG München Urteil vom 29. August 2002 - M 24 K 02.2483 -, juris Rn. 34; Roth, a.a.O., § 4 BVerfSchG Rn. 51.
  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

    Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen aus Sicht des Verfassungsschutzrechts unter anderem das in § 4 Abs. 2 Buchst. a, Buchst. c, Buchst. d, Buchst. f BVerfSchG umschriebene Demokratieprinzip und die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (§ 4 Abs. 2 Buchst. g BVerfSchG) und damit insbesondere die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) als tragendes Konstruktionsprinzip der Grundrechte, wobei verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht auf die Abschaffung oder Außerkraftsetzung sämtlicher im Grundgesetz verbürgter Menschenrechte abzielen müssen (vgl. VG Köln, U. v. 8.3.2022 - 13 K 326/21 - juris Rn. 185; VG München, U.v. 29.8.2002 - M 24 K 02.2483 - juris Rn. 34).
  • VG Köln, 13.10.2022 - 13 K 4222/18

    Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten

    Es genügt also, dass sich die Aktivitäten des Personenzusammenschlusses gegen einzelne dieser Menschenrechte richten, dazu zählen neben der Menschenwürde - die ohnehin zu den zentralen Grundprinzipien zählt - auch die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), vgl. VG München Urteil vom 29. August 2002 - M 24 K 02.2483 -, juris Rn. 34; Roth, a.a.O., § 4 BVerfSchG Rn. 51.
  • VG Gießen, 05.04.2004 - 10 E 4911/03

    Rücknahme der Einbürgerung

    Seitens der IGMG wird in einer Endstufe auch die Einführung einer auf der Scharia beruhenden Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2003, Az.: 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850, M 24 K 02.2483, M 24 S 02.2484).

    Ob der Kläger nur ein "einfaches Mitglied" in der IGMG gewesen ist, kann insoweit dahinstehen, als sich der Kläger zum einen durch die Verbundenheit zur IGMG als Vereinsmitglied die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen dieser Personenvereinigung zurechnen lassen muss (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 16.07.2003, Az.: 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850, M 24 K 02.2483, M 24 S 02.2484).

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